Das Geländer wurde mit einer Zinkfarbe nachgearbeitet, die einen stark abweichenden Farbton aufweist. Es handelt sich um einen nicht hinnehmbaren optischen Mangel.
Fassadenverschmutzung durch ablaufendes Wasser an Stoßstellen der Wandabdeckung. Die Abdeckung hat keinen ausreichenden Überstand, der Wandputz hat zum Teil Kontakt mit der Abdeckung.