Gutachten zu Bauschäden werden fachgerecht, systematisch und gerichtsfest erstellt. In diesem Zusammenhang wird eine Ursachenanalyse durchgeführt. Mängelbeseitigungs- und Kostenvorschläge können erarbeitet werden. In diesem Zusammenhang werden, falls erforderlich, auch Mietwertminderungen ermittelt.

 

Die Gutachten können zu privaten Streitigkeiten erstellt werden oder z. B. zur Beweissicherung oder zur Klärung in einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

 

Seit dem Jahr 2007 erstatte ich für Amts- und Landgerichte als öffentlich bestellter Sachverständiger technische Gutachten.

 

Beispiele zu Bauschäden:

Von außen eindringendes Wasser, Risse in verschiedenen Bauteilen, nicht dicht schließende Fenster und Haustüren, undichte Fensteranschlüsse, Schimmelpilzbefall z. B. durch Wärmebrücken, verzogene Innentürblätter und Haustüren, gebrochene Estriche und Fußbodenaufbauten, Ablösende Putzschichten, Schallbrücken durch nicht fachgerechte Ausführungen, Verschmutzungen von Fassaden, unzureichende Treppenstufenbreiten, unzureichende Durchgangshöhen, Durchfeuchtung von Bauteilen durch Wasserkondensatbildung, Undichte Anschlüsse jeder Art,

 

 

Mängelbeseitigungsmaßnahmen:

Wenn es gewünscht wird, werden Mängelbeseitigungsmaßnahmen ausgeschrieben und für die erforderlichen Arbeiten die Bauleitung durchgeführt. Eine umfassende Problemlösung ist möglich.